top of page

Geschäftsbedingungen

Allgemeine Bedingungen für den Fahrradverleih:

Artikel 1 – Der Minderjährige muss eine von seinen Eltern oder der verantwortlichen Person unterzeichnete schriftliche Genehmigung vorlegen.

Artikel 2 – Der Vermieter verpflichtet sich, seinem Kunden ein funktionstüchtiges, sauberes und optimales Fahrrad zur Verfügung zu stellen.

Artikel 3 – Die Miete beginnt mit der Inbesitznahme der Ausrüstung und dies für die im Vertrag vorgesehene Dauer.

Artikel 4- Bei der Ausarbeitung des Mietvertrags wird ein Identitätsdokument verlangt. Für motorunterstützte Fahrräder wird eine Kaution von 1500 € verlangt. Bei Beschädigung, Verlust oder Diebstahl wird die Kaution eingelöst.

Artikel 5- Nur der Kunde, dessen Name auf dem Vertrag steht, ist berechtigt, das Fahrrad in Übereinstimmung mit den Verkehrssicherheitsvorschriften zu benutzen. Der Mieter haftet persönlich für Verkehrsverstöße.

Artikel 6- Ein Helm kann auf Anfrage kostenlos zur Verfügung gestellt werden, wenn die Ausrüstung in Besitz genommen wird. Der Vermieter kann nicht für Schäden haftbar gemacht werden, die auf das Nichttragen eines Helms zurückzuführen sind.

Artikel 7- Der Mieter ist immer verantwortlich für Personen- und Sachschäden, die er verursacht, wenn er das gemietete Fahrrad in seiner Obhut verwendet (Artikel 1383 und 1384 des Bürgerlichen Gesetzbuchs). Der Mieter erklärt, dass er Inhaber einer Personenversicherung des Typs Mehrgefahrenwohnungen ist, die seine Haftpflicht abdeckt.

Artikel 8- Der Mietbetrag wird zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses festgelegt und bezahlt. Nach einer Änderung der Vertragsbedingungen kann keine Rückerstattung verlangt werden.

Artikel 9- Im Falle einer Beschädigung des Fahrrads muss der Kunde mit eigenen Mitteln zum Verleih zurückkehren. Jeder Bruch, der auf Fahrlässigkeit oder Missbrauch des Geräts zurückzuführen ist, wird gemäß der angezeigten Skala in Rechnung gestellt.

Artikel 10 – Das Handelsgericht von Saint Brieuc ist das einzige zuständige Gericht für die Beilegung von Streitigkeiten.

ICHes ist verboten:

- das gemietete Fahrrad zu modifizieren,
- zur Durchführung von Reparaturen,
- an den Stränden zu fahren,

- untervermieten,
- zur Beförderung eines anderen Passagiers als eines kleinen Kindes unter der Bedingung, dass ein zugelassener Sitz eingebaut ist,
- die Miete ohne vorherige Vereinbarung zu verlängern. Andernfalls wird der Anfangspreis für die Dauer der Anmietung angewendet.

  •  

Allgemeine Mietbedingungen für Kajaks/Paddel:

Artikel 1: Allgemeine Bedingungen

Der Vermieter, nämlich die Firma „Baladen “ erklärt hiermit, die Verwahrung der zur Verfügung gestellten Geräte an den Mieter zu übertragen, der die folgenden allgemeinen Bedingungen gelesen hat und vorbehaltlos einhält:

Die Miete der Ausrüstung wird für eine Anzahl von Personen pro Boot und eine bei der Buchung festgelegte Dauer gewährt.

Die gemietete Ausrüstung wird für eine ruhige Flussabfahrt der Klasse I und nur in diesem Zusammenhang verwendet.

1-1 AUSSAGEN:

Der Mieter erklärt:

Pflegen Sie die anvertrauten Geräte während der gesamten Dauer des Dienstes in gutem Zustand, um sie in demselben Zustand zurückzugeben, in dem sie zur Verfügung gestellt wurden.

Verpflichten sich, im Falle von Missbrauch oder abnormaler Verschlechterung der Ausrüstung die von der Werkstatt des Vermieters geschätzten Kosten zu zahlen.

Verpflichten Sie sich, sein Boot, seine Westen, Paddel und Container in gleichem Zustand zurückzubringen und die Erstattung für verlorene oder zurückgelassene Ausrüstung sowie die Kosten für die Recherche dieser Ausrüstung zu übernehmen.

Der Vermieter erklärt:

In dieser Eigenschaft gegen die Folgen der zivilrechtlichen Haftung gemäß den Artikeln 1147 (vertragliche Haftung) und 1382 (deliktische Haftung), 1386 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und 1397 (dieser Verordnung beigefügte Gesetzesartikel) versichert sein. Der Vermieter haftet nicht für abgestellte Fahrzeuge oder ihm anvertraute Gegenstände. Der Vermieter übernimmt keine Gewähr für die Dichtigkeit der Leihgebinde, dies steht unter dem Vorbehalt der bestimmungsgemäßen Verwendung durch die Nutzer.

Haftpflichtversichert sein.

1-2 PFLICHTEN DER MITAUFTRAGNEHMER:

Der Vermieter verpflichtet sich:

Mieten Sie keine Boote an alleinstehende Minderjährige unter 12 Jahren, es sei denn in Begleitung eines Erwachsenen.

Den Mieter über alle seine oben genau beschriebenen Verpflichtungen zu informieren.

Der Mieter verpflichtet sich für sich selbst sowie für alle von ihm vertretenen Teilnehmer:

Dass jeder 25 Meter schwimmen kann und eintauchen kann.

Dass alle Menschen, die er vertritt, eine geschlossene Schwimmhilfe tragen 

Dem Vermieter alle gemieteten Geräte im Originalzustand zurückzugeben.

Einen privaten Haftpflichtvertrag abgeschlossen haben, der am Tag der Anmietung gültig ist.

Keine körperlichen Kontraindikationen für die Ausübung der von der Firma „Baleadenn“ vorgeschlagenen Aktivität haben.

Um die maximale Mietdauer einzuhalten:   8h für den Tageskurs.

Um die auf dem Kurs geltenden Vorschriften gelesen zu haben, die allgemeinen Mietbedingungen, die vom Vermieter zur Verfügung gestellt werden.

Dem Mieter ist untersagt:

Mit einem Kind unter 7 Jahren oder dem Mindestalter gemäß den Vorschriften zu navigieren und sich den örtlichen Verwaltungsvorschriften zu unterwerfen.

Müll auf dem Platz hinterlassen,

An den Ufern entlang der Strecke zu parken oder von Bord zu gehen, die Privateigentum sind, zu dem der Zugang außer in Fällen höherer Gewalt verboten ist.

Artikel 2: Besondere Bedingungen

Die Gesellschaft"Baleadenn" ist nicht verantwortlich für die Bedingungen, unter denen der Mieter seine Ausrüstung verwendet. Es informiert den Mieter über die besonderen Bedingungen in Bezug auf die Nutzung der nautischen Ausrüstung, von denen er anerkennt, informiert zu sein, und sich verpflichtet, diese einzuhalten:

Die Benutzung der Ausrüstung durch Kinder unter 12 Jahren darf nur mit einem erwachsenen Elternteil im selben Boot oder einem Instruktor erfolgen.

Die Benutzung eines Kanu-Kajaks setzt eine gewisse Beherrschung der Navigation voraus. „Baleadenn“ behält sich das Recht vor, Personen, die den Kurs nicht abschließen können, die Abreise zu untersagen.

Die Mieterdie auf nicht angebotenen oder privaten Strecken fahren, tun dies auf eigenes Risiko und eigene Gefahr und sind nicht durch die Versicherung von „Baleadenn“ gedeckt und werden folglich als allein verantwortlich für ihre Handlungen angesehen.

Im Falle einer Verzögerung bei der Bereitstellung der gemieteten Ausrüstung kann „Baleadenn“ nicht aus Gründen haftbar gemacht werden, die außerhalb seiner Kontrolle liegen.

Im Falle einer Verspätung des Mieters von mehr als 10 Minuten ab dem Zeitpunkt des Termins und ohne Nachricht des Mieters behält sich "Baleadenn" das Recht vor, die Reservierung ohne Rückerstattung oder mögliche Verschiebung zu stornieren oder eine Erhöhung von 10% anzuwenden der gesamten Reservierung.

Im Falle einer Verspätung des Mieters von mehr als 20 Minuten ab dem Zeitpunkt der Rückgabe der Ausrüstung und ohne Nachricht des Mieters behält sich „Baleadenn“ das Recht vor, eine Erhöhung von 10 % der Gesamtsumme der Reservierung vorzunehmen.

Sektion 3:Sonderkonditionen für die Gruppenmiete von nautischer Ausrüstung

Bei einer Anmietung für eine Gruppe sind die in diesem Vertrag enthaltenen Verpflichtungen nur gegenüber seinem Unterzeichner durchsetzbar. Der Mieter verpflichtet sich, die Mitglieder der von ihm vertretenen Gruppe über die Verpflichtungen aus dem Vertrag zu informieren.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, vor Inbesitznahme der Geräte eine Kaution zu verlangen.

Klausel 4: Reservierung – Änderung – Stornierung

Reservierungen werden nach Zahlung von mindestens einer Anzahlung bestätigt, die per Scheck, Urlaubsgutschein, Banküberweisung, Bargeld oder über die Zahlungsplattform der Website zu zahlen ist.

Die Zahlung des Restbetrags muss spätestens am Tag der Leistung erfolgen.

Es werden nur Reservierungen, Änderungen oder Stornierungen berücksichtigt, die von "Baleadenn" telefonisch oder per E-Mail bestätigt wurden.

Jede Änderung oder Stornierung, die zu einer Rückerstattung oder Verschiebung führen könnte, muss unbedingt mehr als 72 Stunden vor dem geplanten Servicedatum erfolgen. Nach diesem Zeitraum ist die Reservierung endgültig und es sind keine Änderungen oder Rückerstattungen möglich.

Bei verspäteten Reservierungen (am selben Tag), die ohne Anzahlung vereinbart wurden, wird die Ausrüstung nicht über die vereinbarte Zeit hinaus immobilisiert.

In Bezug auf Minderjährige führt die Nichteinhaltung der Artikel 1 und 2 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht zu einer Rückerstattung über die oben genannte Änderungsfrist von 72 Stunden hinaus.

In Bezug auf die atmosphärischen Bedingungen. Im Falle einer „Orangenwache“, die die Aktivität unmöglich machen könnte, behält sich „Baleadenn“ das Recht vor, den Ausflug abzusagen und auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. (nach Verfügbarkeit in der laufenden Saison).

Im Falle einer „gelben Wachsamkeit“ behält sich „Baleadenn“ das Recht vor, seine Dienste je nach lokalem Risiko dieser Wetterbedingungen zu stornieren, zu verschieben oder aufrechtzuerhalten.

Im Falle von externen Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle von "Baleadenn" liegen und die die Aktivität undurchführbar machen könnten, behält sich "Baleadenn" das Recht vor, abzusagen und einen späteren Termin vorzuschlagen (vorbehaltlich der Verfügbarkeit während der laufenden Saison).

Die Reservierung von Ausrüstung bei der Firma "Baleadenn" setzt voraus, dass Sie die obigen allgemeinen Mietbedingungen gelesen und alle Klauseln vorbehaltlos akzeptiert haben.

Baleadenn INFORMIERT SIE

Kajakfahren/Paddleboarding ist für Personen, die nicht schwimmen können, sowie für Kinder unter 7 Jahren verboten. Minderjährige müssen von einem Elternteil oder einem qualifizierten Kanu-/Kajaklehrer begleitet werden.

Baleadenn_edited.png
bottom of page